Mittelpunkt neu B2 Lektion 10

Übung 1 - Für wen kommt ein Auslandsjahr in Frage?
Hören Sie den Ausschnitt aus dem Gespräch und bringen Sie die Empfehlungen in die gehörte Reihenfolge.
Wer für ein Jahr ins Ausland gehen möchte, der sollte:

1.
2.
3.
4.
5.
  • sich durch ausgedehnte Reisen mit der Vorstellung, im Ausland zu leben, vertraut machen.
  • wichtige Beziehungen auch über die Distanz hinweg pflegen können,
  • wissen, wozu die Auslandserfahrung einmal gut sein wird,
  • nicht vor der Erledigung organisatorischer Aufgaben zurückschrecken,
  • sich überlegen, ob ein Freiwilligendienst eine erste Erfahrung mit dem Ausland bieten könnte und


Übung 2 - Auskünfte telefonisch einholen
Lesen Sie den Telefon-Dialog und fügen Sie die Redeteile an der passenden Stelle ein.
A: Hier Hahn-Rehmer, Eurodesk. Was kann ich für Sie tun?
B: Guten Tag, Martina Jung.


Ich brauche nämlich eine Beratung.
A: Doch, doch, das passt schon. Dafür sind wir ja da:


B: Ich möchte ein Praktikum im europäischen Ausland machen und ...
A:

B: Wie alt? - Ich bin 18.

A: Ja, eigentlich schon. Für ein Praktikum sollten Sie wenigstens ein paar Semester eines Fachstudiums hinter sich haben. Denn ...
B:

Ich könnte mir auch einen Freiwilligendienst im Ausland vorstellen.
A:

Hierzu kann ich Ihnen die Zusammenstellung von Organisationen auf unserer Webseite empfehlen. Dort finden Sie alle notwendigen Kontaktdaten.
B:
A: Ja, natürlich. Ich rate Ihnen nur, dass Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Die freien Plätze sind erfahrungsgemäß schnell vergeben.
B: Ja, das kann ich mir vorstellen.

A: Gern geschehen. Auf Wiederhören.
B: Wiederhören!



Entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche.
Worum geht es Ihnen denn?
Spielt das denn eine besondere Rolle?
Hätten Sie gerade einen Moment Zeit, oder passt es jetzt nicht?
Ja, das ist etwas anderes.
Entschuldigen Sie, wenn ich mal kurz dazwischenfrage. Würden Sie mir verraten, wie alt Sie sind?
Dann danke ich Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Könnte ich Sie denn bei Rückfragen noch einmal persönlich ansprechen?
Übung 3 - Mit der "Blue Card" nach Deutschland
Lesen Sie den Artikel und entscheiden Sie sich für die richtige Partizipform.
Auch in Fragen der Einwanderungspolitik gilt es, europaweit Regelungen umzusetzen. Dies hat die Bundesregierung kürzlich mit der Ablösung der im Jahre 2000 „Green-Card“ vollzogen. Der Vorgänger der „Blauen Karte“ diente seinerzeit dazu, in Deutschland IT-Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ins Land zu holen und sie mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auszustatten. Im Unterschied zu Arbeitskräften aus den Drittstaaten besteht für Zuwanderer aus EU-Ländern eine wenn auch bisher nicht überall Freizügigkeit. Diese beinhaltet, dass Auswanderungswillige aus europäischen Ländern sich damit begnügen können, sich in dem Zielland zu melden. Die neue „Blue-Card“ setzt Folgendes voraus: Bewerber müssen im Besitz eines Hochschulstudiums sein. Außerdem müssen sie den Nachweis über einen Jahresverdienst von derzeit 44.800 Euro erbringen. Von dieser neuen Regelung unberührt, bleibt die Aufnahme von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder ausländischen Studierenden, über die das im Jahre 2005 in Kraft Zuwanderungsgesetz entscheidet. Diskutiert werden auch Vorschläge, die Steuerung der Einwanderung nach Deutschland an der klassischer Einwanderungsländer wie Kanada oder den USA zu orientieren.
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