In zahlreichen Unternehmen gilt in Deutschland die betriebliche
bestimmung.
Sie wird durch den Betriebsrat ausgeübt, dessen Mitglieder die Rechte der Arbeitnehmer vertreten, z.B. bei der richtigen
gruppierung in die verschiedenen Gehaltsgruppen des Tarifvertrags.
Außerdem kontrolliert der Betriebsrat, ob die vertraglichen Regelungen
gehalten werden.
Eine vom Arbeitgeber gewünschte Erhöhung der Überstunden
liegt in der Regel der Zustimmung durch den Betriebsrat.
Im Falle einer Kündigung muss der Betriebsrat
gehört werden.
Wenn es zur Entlassung keine Alternative gibt, übernimmt der Betriebsrat die Aufgabe, eine Abfindung
zuhandeln.
Innerhalb einer gesamten Branche vertritt die Gewerkschaft die Interessen aller Arbeitnehmer, z.B. bei Tarifverhandlungen.
Bis es zum
schluss eines neuen Tarifvertrages kommt, gibt es oft wochenlange
einandersetzungen mit der Gegenseite, den Arbeitgeberverbänden.