Zur Standardisierung des internationalen
hat die internationale Handelskammer einheitliche
erlassen. Sie umfassen aktuell 11 sogenannte Incoterms, die zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich
werden müssen. Jede Klausel enthält zwei für den
Warentransport wichtige Vertragsfragen: Welche
werden vom Verkäufer, welche vom Käufer getragen? Wie ist der
geregelt: Bis zu welchem benannten Ort trägt der Verkäufer alle Risiken und ab wann
der Käufer bzw. dessen Versicherung bei möglichem Verlust oder bei Beschädigung der Ware? Ebenso wird festgelegt, von wem die
für den Frachtumschlag zu bezahlen sind, beispielsweise bei der Entladung bzw. Verladung
auf andere Transportmittel. Ein weiterer Aspekt, der mit der Aushandlung eines Incoterms verbunden ist, ist die
sämtlicher Zollformalitäten auf dem Transportweg.